Neue KfW-Förderungen seit 1.3.2023: Was hat sich geändert?

Ausschnitt einer Holzfassade mit Fenster

Zum 1.3.2023 hat die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) neue Förderprogramme aufgelegt, um die Ziele der Bundesrepublik in Sachen Klimaschutz und die Energiewende voranzutreiben. Dabei stehen insbesondere Maßnahmen für energieeffizientes Bauen im Fokus.

Was das für Sie als Bauherren bedeutet und welche Förderprogamme Ihnen seit dem 1.3.2023 zur Verfügung stehen, erklären wir in diesem Beitrag.

 

Als Teilprogramm der BEG KFN (Bundesförderung für effiziente Gebäude Klimafreundlicher Neubau) werden seit März sowohl klimafreundliche Wohngebäude (KFWG) als auch klimafreundliche Nichtwohngebäude (KFNWG) über die KfW gefördert.

 

Was ist neu?

Planen Sie einen Neubau, gelten für die Förderung Ihres Bauvorhabens ab sofort strengere Kriterien als bisher. Gleichzeitig werden hohe Energiestandards vorausgesetzt. So müssen förderfähige Neubauten

  • dem energetischen Standard Effizienzhaus 40 für Neubauten entsprechen,
  • dürfen keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie (Gas oder Öl) oder Biomasse aufweisen,
  • und müssen in der Planung durch speziell zugelassene Energieeffizienz-Experten geprüft werden.

Neu ist außerdem, dass Sie die Förderungen ausschließlich in Form zinsgünstiger Kredite erhalten und nicht mehr in Form von Tilgungszuschüssen.

Ihren Kreditantrag müssen Sie vor Vorhabensbeginn stellen, also vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu Ihrem Bauvorhaben.

 

Welche Gebäudearten kann ich fördern lassen?

Grundsätzlich stehen Ihnen für Ihr Bauvorhaben folgende Förderungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Kredithöhen zur Auswahl:

  • Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) – private Selbstnutzung (Programm-Nr. 297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (Programm-Nr. 298)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (Programm-Nr. 299)
Passivhaus von außen

Was ist zu beachten: Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG)

Anders als bisher können Sie seit dem 1.3.2023 nur noch Wohngebäude fördern lassen, die dem Effizienzhaus 40-Standard entsprechen, sogenannte EH-40-Bauten. Diese Häuser verbrauchen nur 40 Prozent der üblichen Energie eines Standardhauses. Häuser mit Effizienzhaus-Standard 55 sind zwar seit 2023 gesetzlicher Mindeststandard für Neubauten, jedoch heute nicht mehr förderfähig über die BEG KFN.

Zu den geänderten Förderungsauflagen gehört auch eine verpflichtende Lebenszyklusanalyse (LCA), die Treibhausgas-Emissionen über den gesamten Fortbestand Ihrer Immobilie ermitteln und nachweisen muss.

Wenn Sie ein Eigenheim bauen möchten, können Sie beim „Klimafreundlichen Neubau Wohngebäude für private Selbstnutzung“ bis zu 100.000 Euro pro Wohnheit über die KfW finanzieren.

 

Mehr Förderung mit Nachhaltigkeitszertifikat QNG (KFWG-Q)

Noch bessere Fördermöglichkeiten erzielen Sie, wenn Sie für Ihr Gebäude noch das Zertifikat „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) anstreben. Das erfordert die Einbeziehung einer Zertifizierungsstelle und eines QNG-Nachhaltigkeitsberaters. Er zertifiziert Ihr Gebäude je nach Nutzungsart als:

  • klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (KFWG-Q)
  • oder als klimafreundliche Nichtwohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (KFNWG)

Voraussetzung ist auch bei diesem Programm der Mindest-Effizienzstandard 40. Durch den Nachweis des Nachhaltigkeitszertifikats können Sie bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit finanzieren.

 

Energieexperten bzw. Nachhaltigkeitsberater benötigt

Egal welches Bauvorhaben Sie planen: Ab sofort müssen Sie hierfür einen Energieeffizienz-Experten hinzuziehen. Sowohl für die Beantragung Ihres Bauvorhabens, als auch für die Planung- und Baubegleitung. Der Energieexperte prüft die Einhaltung der Anforderungen.

Möchten Sie Ihre Immobilie mit einem QNG-Siegel zertifizieren lassen, sind Sie außerdem verpflichtet, eine QNG-Zertifizierungsstelle und einen QNG-Nachhaltigkeits-Berater einzubeziehen. Für die Kosten für den Energieexperten bzw. Nachhaltigkeits-Berater können Sie fünfzig Prozent der Kosten bis maximal 5.000 Euro Förderung erhalten.

Energieeffizienzhaus mit PV-Anlage

Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind Ihre gesamten Bauwerkskosten einschließlich der Kosten für die notwendigen technischen Anlagen. Ebenfalls gefördert werden Ihre Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, für die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Energieberatung.

Insgesamt können Sie bis zu hundert Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.

 

Neue Fördermittel nutzen und auf einen sicheren Baupartner setzen

Die neuen Förderprogramme der KfW mögen zwar mit hohen Auflagen belegt sein, jedoch sind sie ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Sie sollen Sie als Bauherr*innen und Investor*innen dazu ermutigen, bei der Planung und Umsetzung von Neubauten auf ein besonders hohes Maß an Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien zu achten.

Als Bauunternehmen für nachhaltigen Holzbau begrüßen wir die Anreize, die geschaffen werden, um das Bewusstsein für den Klimaschutz in der Baubranche weiter zu verfestigen und die Entwicklung und Verwendung umweltfreundlicher Bautechnologien voranzutreiben. Denn wir sehen sie als positives Signal für den klimafreundlichen Bau und eine klimafreundliche Bauzukunft.

Gleichwohl wissen wir, dass die neuen Förderprogramme Bauherren vor immer größere (finanzielle) Herausforderungen stellen. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zu Ihrer Wunschimmobilie als sicherer und erfahrener Partner für gesunde Wohlfühlhäuser zum planbaren Preis und helfen Ihnen selbstverständlich bei der Antragstellung. Unser Versprechen: Sie können sich auf einen reibungslosen Ablauf verlassen und profitieren von unserer großen Planungskompetenz.

 

Sie möchten Ihr Bauvorhaben mit den neuen Fördermitteln in diesem Jahr angehen?

Dann freuen wir uns, Ihr Wunschhaus Wirklichkeit werden zu lassen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

 

Weitere Infos zu den aktuellen Fördermittel der KfW finden Sie hier.

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